Infos

Unser Ballon
Technische Details

  • Gesamthöhe: 25m
  • Hüllendurchmesser: 20m
  • Volumen: 3400 Kubikmeter
  • Brennerstärke: 2 x 2700KW , dies entspricht ca. 7342PS
  • Zulässige Passagieranzahl: 3 Personen
Über uns Bild - Ballonteam Wittelsbacher Land

Fragen & Antworten

Ballonsport allgemein

Ja. Die Grundvoraussetzung ist, dass man mindestens 18 Jahre alt und gesund sein muss.
In der theoretischen Ausbildung erhält der angehende Pilot umfassenden Unterricht in den Fächern Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, Navigation, Meteorologie, Technik/Ballonkunde, Gaslehre und Verhalten in besonderen Fällen. Die praktische Ausbildung, welche sich an die theoretische anschließt, umfasst mindestens 20 Stunden Fahrzeit mit dem Heißluftballon, sowie mindestens 50 Starts und Landungen. Nach Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung wird nun vom Luftfahrtbundesamt der Pilotenschein vergeben, welcher zum Führen eines Heissluftballons berechtigt.
Zur Zeit sind etwa 1.200 Ballone zugelassen.

Die Ballonfahrt

Der aktuelle Höhenrekord liegt zur Zeit bei etwa 12.800 m. In der Regel fährt man aber zwischen 150 Meter bis 3.000 Meter hoch.
Ja, da man im Ballon die Höhe und den Wind nicht spürt.
Ja und nein: Eine "direkte" Einflussnahme wie beispielsweise beim Flugzeug ist jedoch nur sehr bedingt möglich. Allerdings ist es möglich, durch Aufsuchen entsprechender Windströmungen (je nach Höhe sind die Windrichtungen meist unterschiedlich) die Fahrtrichtung zu beeinflussen.
Gemäß Erlass König Ludwig XVI müssen alle Luftfahrer adlig sein. Demzufolge werden alle Erstfahrer in den Adelsstand erhoben.
Überall dort, wo ein entsprechendes Landeareal vorhanden ist. Am Besten natürlich auf einer schönen Wiese ohne Hindernisse und Tiere.
Grundsätzlich ja. Ausgenommen sind Kranke, Schwangere und Kinder unter 10 Jahren (Versicherung)
Sportlich, der entsprechenden Jahreszeit, mit festem Schuhwerk.
Nein, denn wir fahren mit dem Wind, im Gegenteil da wir der Sonne näher sind und der Brenner Temperatur abstrahlt, ist es im Korb wärmer.
Selbstverständlich. Unsere Verfolgercrew nimmt uns nach der Landung wieder auf und bringt uns zum Ausgangspunkt sicher zurück.

Geräte und Technik

Unser Ballon hat 3.400 cbm und ist 25 m hoch und der Durchmesser beträgt 20 m und kann 4 Personen tragen.
Der Stoff der Ballonhülle ist aus Nylon mit PU überzogen, so dass er schwer entflammbar, bzw. unbrennbar ist. Etwa 14 km Doppel-Kappnähte halten ca. 600 Stoff-Felder zusammen.
Das Gesamtgewicht eines Heißluftballons ist abhängig von der Größe der Hülle und für wie viele Personen er zugelassen ist. Unsere Hülle beispielsweise wiegt ca. 145 kg.
Die Hülle wird erst mit kalter Luft, mittels eines Ventilators aufgeblasen, und dann mit Propangas erhitzt.
Heißluftballone werden mit heißer Luft als Traggas betrieben; Gasballone hingegen verwenden Wasserstoff oder Helium als Traggas.
Ja, abhängig von der Hüllengröße werden Körbe gebaut und zugelassen; dabei dürfen Korbgrößen über 4 Personen (so genannte "Omnibusse") nur gewerblich betrieben werden und nicht von Vereinen oder "Privatpiloten". Aktuell fährt der größte, in Deutschland zugelassene Ballon mit 20 Personen durch die Luft. In Australien aber sollen bereits doppelstöckige Ballonkörbe mit 36 Personen gesehen worden sein.
Nein, Größen von 1.000 m3 bis zu 13.000 m3 werden gebaut.
Optimal wird bei ca. 105° C gefahren. Die Hüllen halten aber kurzfristig bis 150° C ohne Schaden aus.
Bei einer Beschädigung ab 20 cm ist das Luftfahrzeug nicht mehr zum Betrieb zugelassen.

Wetter und Physik

Durch die Thermik kann man nur ohne Risiko mit Sonnenaufgang und etwa 2 Stunden vor Sonnenuntergang gefahrlos Ballon fahren.
Durch Regen würde sich die 1.100 qm3 große Hülle mit Wasser voll saugen und der Ballon wird zu schwer. Bei Gewitter ist Ballonfahren daher absolut verboten!
Durch stetigem Kontakt mit dem Flugwetterdienst.
Ja und Nein. Durch entsprechende Genehmigung, Pilotenlizenz und Ausrüstung (Radar) ist es möglich, auch nachts bei entsprechendem Wetter Ballon zu fahren.

Merkblatt

  1. Während der Sommerzeit können aus meteorologischen Gründen Ballonfahrten direkt nach Sonnenaufgang bez. 2-3 Stunden vor Sonnenuntergang stattfinden. In den Wintermonaten kann man auch tagsüber Ballonfahren.
  2. Der Pilot und seine Crew freuen sich, wenn Sie sich aktiv an der Ballonfahrt beteiligen. Hierzu ist es erforderlich, daß Sie in jedem Fall alle Anweisungen des Piloten unbedingt befolgen. Sie tragen damit zu Ihrer eigenen Sicherheit bei. Vor Antritt der Fahrt wird Sie der Pilot mit den wichtigsten Verhaltensmaßregeln vertraut machen.
  3. Ballonfahren ist witterungsabhängig. Bei Regen oder Wind über 10 Knoten, das entspricht 18 km/h, müssen wir aus Sicherheitsgründen auf das Ballonfahren verzichten.
  4. Die durchschnittliche Dauer einer Ballonfahrt beträgt 1 Std. 30. Min. Je nach Windgeschwindigkeit kann dabei eine Fahrtstrecke von einem bis 40 km zurückgelegt werden.
  5. Die Kleidung bei einer Ballonfahrt sollte der Jahreszeit entsprechen. Sie sollten sich zur Ballonfahrt so kleiden, als würden Sie zur gleichen Jahreszeit einen Spaziergang oder eine Wanderung machen. Sportliche Kleidung ist angesagt. Oben ist es nicht kälter!
    Festes Schuhwerk ist jedoch Voraussetzung, ideal sind Berg- oder Wanderstiefel.
  6. Kalt wird es im Ballonkorb auf keinen Fall, da wir keinen Wind spüren. (Wir fahren mit dem Wind) Im Winter sind aber warme Schuhe zu empfehlen.
  7. Bei der Landung des Ballons halten Sie sich bitte an den im Ballonkorb angebrachten Haltegriffen mit beiden Händen gut fest und gehen mit geschlossenen Füßen und Knien leicht in die Hocke. Verlassen Sie den Ballonkorb nach erfolgter Landung erst dann, wenn Sie vom Ballonpiloten dazu ausdrücklich aufgefordert werden.
  8. Herz-, Kreislauf- und Lungenkranke sollten vor Fahrtantritt Ihren Arzt fragen, ob Einwände bestehen.
  9. Planen Sie bitte für die Zeit vom Treffen bis zur Rückkehr von Ihrer Ballonfahrt vier bis fünf Stunden für das gemeinsames Abenteuer ein.
  10. Gerne dürfen Sie Ihre Foto- oder Videokamera mitbringen. Film- und Fotoaufnahmen sind nicht mehr genehmigungspflichtig. Leider können aber für diese Geräte keine Haftung übernommen werden.

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