Ja. Die Grundvoraussetzung ist, dass man mindestens 18 Jahre alt und gesund sein muss.
In der theoretischen Ausbildung erhält der angehende Pilot umfassenden Unterricht in den Fächern Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, Navigation, Meteorologie, Technik/Ballonkunde, Gaslehre und Verhalten in besonderen Fällen. Die praktische Ausbildung, welche sich an die theoretische anschließt, umfasst mindestens 20 Stunden Fahrzeit mit dem Heißluftballon, sowie mindestens 50 Starts und Landungen. Nach Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung wird nun vom Luftfahrtbundesamt der Pilotenschein vergeben, welcher zum Führen eines Heissluftballons berechtigt.